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  • Paula Pötschick

Eine Initiative gründen:

Aktualisiert: 2. Dez. 2020


Ihr habt eine tolle Idee für eine Initiative, seid richtig motiviert und jetzt? — Ja, ich glaube ein Blog für Studierende an unserer Uni ist schon ziemlich gut. Motiviert sind wir auch, aber wie werden wir jetzt zu einer Initiative? Das hat sich unser Redaktionsteam gefragt und sich entsprechend auf Informationssuche begeben. Der Beginn der Recherche war etwas stockend. Weder gab es Richtlinien noch andere festgeschriebene Informationen zur Initiativgründung an unserer Universität. Einzig bekannt war der Hinweis, dass man sich wohl ans Vereinsrecht halte.


Also auf ins Internet und zu Professor Wikipedia. Einen Verein gründet man folgendermaßen:

1. Es gilt eine Gründungsversammlung abzuhalten

2. Eine Satzung muss geschrieben und von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben werden

3. Ein Vorstand muss bestimmt werden

4. Außerdem muss ein Gründungsprotokoll geschrieben werden

5. Zum Schluss muss man sich schriftlich anmelden


Soviel zum Vereinsrecht. Trotzdem blieben noch viele Fragen offen. Also, weiter in der Recherche. Wie es der Zufall wollte, waren wir nicht die Einzigen, die Schwierigkeiten beim Erlangen des Initiativstatus hatten. So hatte ich das Glück mich mit einer AStA-Referentin zusammenzusetzen. Dabei wurden weitere grundlegende Regeln deutlich. Zuallererst kann jeder eine Initiative gründen.

Andere Punkte im Gründungsprozess sind Folgende:

1. Eine Gründungsversammlung wäre auch im Initiativgründungsverfahren nicht schlecht

2. Eine Satzung muss geschrieben werden

3. Auch ein Vorstand wird bestimmt

4. Außerdem muss eine Mitgliederliste erstellt werden

5. Weiterhin braucht man einen Namen für die Initiative ein Logo und eine Initiativbeschreibung


Um sich jetzt offiziell beim AStA eintragen zu lassen, sollten auch noch weitere Aspekte beachtet werden. Zum einen kann eine offizielle E-Mail-Adresse beim IKMZ und ein Postfach bei der Poststelle oder dem D4 beantragt werden. Der AStA hat offizielle Förderrichtlinien auf seiner Website. Die sind wichtig, wenn es um die Finanzen geht. Ein Initiativantrag fördert zusätzlich 80% des Gesamthaushaltes. Dieser Antrag kann jedes Jahr bis zum 30. April eingereicht werden. Eine Initiative braucht mindestens acht Mitglieder für einen solchen Antrag. Eingereicht werden müssen dann außerdem noch eine Inventarliste und ein Haushaltsplan aber dazu mehr unter:

http://www.asta-viadrina.de/wp-content/uploads/dokumente/diverses/satzungen_ordnungen/Richtlinie_Initiativfoerderung_27_06_2013.pdf

Projektanträge fördern im Gegensatz dazu nur zusätzlich 50% vom Eigenanteil:

http://www.asta-viadrina.de/wp-content/uploads/2019/07/RICHTLINIE-ZUR-VERGABEVON-PROJEKTZUSCHÜSSEN-AUS-MITTELN-DER-STUDIERENDENSCHAFT.pdf

Förderwürdig sind nur Projekte und Initiativen, die vor allem der Studierendenschaft der Viadrina nutzen und auch sonst nicht gegen die Satzung der Studierendenschaft verstoßen.

Damit sollten alle Fragen zum Thema der Intitiativgründung geklärt sein und der Weg zum HoPo-Experten ist ein Stückchen kürzer.

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