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  • Nathalie Trappe

Besser als Panini: Dein kleines gelbes Sammelheft

Aktualisiert: 3. Feb. 2021

Impfen ist dieser Tage ein Trendwort. Aber worauf müssen wir abseits von Corona achten, wenn es um die große Nadel geht? Ein Überblick zu den wichtigsten Stickern für unsere Gesundheit.


Was ist gelb, aus Papier und oft nicht einfach zu finden?

Richtig, die Rede ist von der Internationalen Bescheinigung über Impfungen oder auch Impfbuch, erstellt nach den Richtlinien der WHO (World Health Organisation). Vorne drauf stehen die persönlichen Daten, innen drin die jeweilige Impfung mit Handelsnamen, Chargennummer (meist in Form der Sticker-Vignette) und eine Unterschrift des Impfenden.

Der Impfpass und die darin eingetragenen Impfungen können Pflicht für die Einreise in einige Länder sein. So auch die gegen Gelbfieber, welche auf der ersten Seite des gelben Heftchens zu finden sein sollte. Gelbfieber ist eine Viruserkrankung, übertragen durch Stechmücken und besonders verbreitet in subtropischen Gebieten.

Der standardisierte Impfpass Foto: nt

Während Gelbfieber aber ohne die Reise in ein diesbezüglich gefährdetes Land keine Impfpflicht hat, folgen auf den nächsten Seiten des Impfpasses sogenannte Standardimpfungen, die in den meisten Fällen schon im Säuglingsalter durchgeführt werden. Dazu gehören unter anderem Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten. Eine Impfung im Kindesalter ist insofern praktisch, dass heute sogenannte Kombiimpfungen existieren, die gleichzeitig gegen mehrere Infektionskrankheiten schützen. Seit letztem Jahr gilt für Kinder, die eine Betreuungseinrichtung besuchen sowie für Beschäftigte in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen das sogenannte Masernschutzgesetz. Diese Personen müssen also einen Masernschutz vorweisen können. Generell sind viele der allgemeinen Schutzimpfungen vom Gemeinsamen Bundesausschuss insofern festgeschrieben worden, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen. Auch viele Reiseimpfungen werden von den Kassen erstattet.

Ab Seite 18 bietet der Impfpass zusätzlichen Platz für die Eintragung der Schutzimpfung gegen Influenza, da diese theoretisch jedes Jahr erfolgen kann. Empfohlen wird sie aber vor allem Menschen über 60 Jahren und Personen mit Grunderkrankungen. Auch anderen, die etwa einem Arbeitsausfall durch die jährliche Grippewelle vorbeugen wollen, rät das RKI (Robert-Koch-Institut) zur alljährlichen Impfung zwischen Oktober und November. Zustehen tut die Grippeschutzimpfung in Deutschland jeder Person.

Im Anschluss gibt es noch einen Abschnitt für gesonderte Impfungen, die lediglich bei einem Risiko durch eine Reise oder eine bestimmte berufliche Tätigkeit empfohlen werden. Dazu zählt unter anderem Hepatitis A (im Impfpass kurz „HA“ ), die man etwa für den Aufenthalt in allen Ländern Afrikas einplanen sollte.

Die letzte Impftabelle im gelben Heft ist reserviert für bestimmte Antikörper-Testergebnisse und sogenannte passive Immunisierungen. Bei starken Verletzungen oder Beeinträchtigungen können Ärzt:innen es für sinnvoll erachten, zusätzliche Antikörper gegen eine bestimmte Erkrankung zu verabreichen, um den Schutz wiederherzustellen.

Am Ende gibt es dann noch ein Mini-Lexikon mit den Übersetzungen der enthaltenen Erkrankungen ins Englische sowie ins Französische, der Ausweis ist schließlich international und lebenslang gültig. Normalerweise bekommt man den Impfpass schon bei einer der ersten Vorsorgeuntersuchungen als Neugeborenes, manchmal können hier sogar die Blutgruppe oder Erkrankungen vermerkt sein. Verliert man seinen Impfpass einmal, können Hausärzt:innen im Normalfall Impfungen der letzten zehn Jahre in der Patientenakte nachverfolgen und kostenlos ein neues Dokument ausstellen. Alle nicht nachgewiesenen Impfungen gelten dann als nicht durchgeführt und werden nachgeimpft – Schäden durch Überimpfung werden ausgeschlossen.

Ab nächstem Jahr könnte eine solche Debatte überflüssig werden: Durch das sogenannte Patientenschutzgesetz vom 1. Januar 2021 gibt es die sogenannte elektronische Patientenakte (ePa), auf die Patient:innen sowie individuell ausgewählte Ärzt:innen zugreifen können. Die Verwendung ist freiwillig und die Freigabe zeitlich eingrenzbar. 2022 soll hierin auch der Impfpass zu finden sein, sodass sogar die Erinnerung für eine etwaige Auffrischungsimpfung direkt als Push-Nachricht kommt. Heute geschieht dies noch analog durch einen Post-It auf dem Impfpass oder eine Bleistiftnotiz neben der ersten Impfung. Ein angenehmer Trend der Digitalisierung also. Und tut auch gar nicht weh.


Den Impfkalender mit den empfohlenen Impfungen des RKI findet ihr hier: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Impfkalender/Impfkalender_node.html

Nützliche Informationen gibt es auch unter impfen-info.de.




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